Aufarbeitung muss weitergehen

Installation des Mahnmals im Passauer Dom am 8. März 2026

Die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Passau braucht Weiterarbeit und Verstetigung. Darüber verständigten sich einmütig der unabhängige Betroffenenbeirat (UBB), die unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) und die Bistumsleitung mit Bischof Stefan Oster bei einem gemeinsamen Gespräch am vergangenen Montag. Der Bischof hatte die beiden Gremien im Dezember eingeladen – nach der Veröffentlichung der umfangreichen Studie zu sexuellem Missbrauch und körperlicher Gewalt im Bistum zwischen 1945 und 2022. Die Studie war von der UAK in Auftrag gegeben und von der Bistumsleitung entgegengenommen worden. Erstellt hatte sie ein Forscherteam unter der Leitung des Historikers Marc von Knorring an der Universität Passau.

 

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Aufarbeitung kann nicht alleine gewährleistet werden

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Frage, wie die Aufarbeitung von sexualisierter und körperlicher Gewalt dauerhaft, strukturell und institutionell im Bistum verankert werden kann. Die Bistumsleitung hörte die Anliegen und Einschätzungen von UBB und UAK an und nahm deren Empfehlungen in die weitere Planung auf. Die Forderung von Betroffenenbeirat und Aufarbeitungskommission nach einer dauerhaften, institutionell abgesicherten Struktur für die Aufarbeitung wird inhaltlich ausdrücklich geteilt. Zugleich hat die mehrjährige Arbeit von UAK und UBB deutlich gemacht, dass Aufarbeitung nicht allein durch ein einzelnes neues Gremium gewährleistet werden kann, sondern die vielen unterschiedlichen Ebenen kirchlicher Verantwortung erreichen muss. Insbesondere in der Fläche des Bistums, in Pfarreien und Einrichtungen braucht es weitere Arbeit an Bewusstmachung und den Ausbau von Schutzkonzepten. Aufarbeitung sei für UBB und UAK eine Querschnittsaufgabe, die in allen zentralen Tätigkeitsbereichen des Bistums weiterentwickelt werden soll. Dazu zählen unter anderem Seelsorge, Pastoral, Katechese, Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, Sozialarbeit, Beratung und Therapie sowie die Priesterausbildung.

Konkrete Konsequenzen

Aus den bisherigen Erkenntnissen und dem Austausch ergeben sich konkrete Konsequenzen für die zukünftige Struktur der Aufarbeitung im Bistum. Vorgesehen ist die Einrichtung dauerhafter Beraterstäbe, einen für Fälle sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt und einen für Fälle geistlichen Missbrauchs. In beiden Stäben sollen unter anderem sowohl externe Fachleute als auch Betroffene beteiligt sein; sie sollen regelmäßig tagen. Diese sowie weitere Grundlagen des Vorgehens werden in Interventionsstrukturgesetze gefasst werden, damit Verstetigung gewährleistet ist. Darüber hinaus wurde angeregt, eine Stabsstelle Aufarbeitung zu schaffen, um das Thema und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen dauerhaft in der Institution abzusichern. Zu den Aufgaben einer solchen Stabsstelle sollen die Bündelung von Prävention, Intervention und Nachsorge ebenso gehören, wie der Aufbau und die Pflege von Netzwerken.

 

Ein wichtiger Akzent

Ein weiterer wichtiger Akzent der Erinnerung an das Missbrauchsgeschehen werde die vom UBB angeregte dauerhafte Installation eines Mahnmals im Passauer Dom im Rahmen eines Gottesdienstes am 8. März sein.